Weiterbildungstag 2010     Fernstudium an der HFH

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Bildungsgutschein - Was muss ich tun?
Wenn Sie über einen Bildungsgutschein an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte als erstes zu einem Beratungstermin bei Ihrem persönlichen Berater bei de Agentur für Arbeit bzw. bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an. Bedenken Sie, dass Sie unter Umständen ein psychologisches oder ärztliches Gutachten bzw. eine Arbeitgeberzusage brauchen, um einen Bildungsgutschein zu erhalten. Kalkulieren Sie Zeit dafür ein.

Ihr persönlicher Berater wird mit Ihnen ein Beratungsgespräch führen („Profiling“), in dem er klärt, ob Sie durch die Teilnahme an der Weiterbildung Ihre Vermittlungschancen verbessern können.
Dabei geht es um folgende Inhalte:

berufliche Ausbildung und Erfahrung Legen Sie dar, warum Sie mit der Weiterbildung einen Arbeitsplatz finden werden. Beispielsweise, weil Sie schon einen Arbeitsplatz in Aussicht haben, Ihr zukünftiger Arbeitgeber Sie aber nur einstellen wird, wenn Sie an der Weiterbildung erfolgreich teilgenommen haben.
Lassen Sie sich von uns bescheinigen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Weiterqualifizierung erfüllen - wir führen Eignungstests durch.

Motivation Zeigen Sie sich informiert über Inhalte und Anforderungen Ihrer angestrebten beruflichen Tätigkeit

Arbeitsplatzbemühungen Listen Sie Ihre Bewerbungsaktivitäten auf. Informieren Sie sich über Gründe für Absagen und dokumentieren Sie diese schriftlich, besonders, wenn mangelnde Qualifikation der Grund war. Personalentscheider geben Ihnen hierzu am Telefon gerne eine kurze, für Sie jedoch wichtige Auskunft.

Mobilität Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihren zukünftigen Arbeitsplatz im Tagespendelbereich suchen müssen oder dass Sie eventuell für einen neuen Arbeitsplatz sogar umziehen müssen.


Denken Sie daran: Sie haben keinen Rechtanspruch auf einen Bildungsgutschein. Bildungsgutscheine werden nur ausgestellt, wenn Ihre Aussicht auf einen Arbeitsplatz so gut wie sicher ist.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten ein dazu passendes Bildungsangebot ausgesucht haben. Sie entscheiden selbst, bei welchem Bildungsträger Sie den Gutschein einlösen.

Sie können den Bildungsgutschein nur einlösen, wenn sowohl der Bildungsträger als auch die von Ihnen gewählte Maßnahme zertifiziert, d. h. nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind.


Die DAA und Ihre Weiterbildungen sind nach AZWV zertifiziert.

Eine Ablehnung sollten Sie sich schriftlich begründen lassen, wenn Sie Widerspruch dagegen einlegen wollen.