Weiterbildungstag 2010     Fernstudium an der HFH

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Finanzielle Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Alle Lehrgänge, die im Rahmen der Aufstiegsfortbildung auf einen Handels- kammerabschluss vorbereiten, können attraktiv über einen Zuschuss (32 % ab 01. Januar 2005 und 30,5 % ab 01. Januar 2006) bzw. ein günstiges Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs- gesetz (AFBG) finanziert werden.

Ausführliche Informationen und alle Antragsformulare unter

www.meister-bafoeg.info


Finanzielle Förderung nach dem SGB II oder SGB III
Die Teilnahme an unseren Tageslehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch II und IIII förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn eines Lehrgangs vom Arbeitsberater, Fallmananger oder persönlichen Ansprechpartner Ihrer Wohnsitz-Arbeitsagentur bzw. zuständigen ARGE darüber beraten, welche Förderungsmöglichkeiten für Sie bestehen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten
Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr.

Für Teilnehmer, die weder nach SGB III und SGB II noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, die Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen.

Soweit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation erfolgen soll, erteilen die zuständigen Versicherungsträger (Bundes- versicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaft) Auskunft über Ihre Förderungsmöglichkeiten.